Missbrauch und rechtswidrige Inhalte melden

1. Worum es geht

Answely beantwortet Fragen von Besuchern auf den Websites unserer Kunden. Die Antworten entstehen ausschließlich aus Inhalten, die der Kunde selbst veröffentlicht oder über die Push-Schnittstelle eingespielt hat. Wir speichern diese Inhalte im Index und geben sie in Auszügen und Zusammenfassungen über die Antwortbox wieder.

Diese Seite erklärt, wie Sie uns melden, wenn

  • eine Antwortbox einen rechtswidrigen Inhalt zeigt oder auf einen solchen verlinkt,
  • Answely auf einer betrügerischen Website eingesetzt wird, etwa auf einer gefälschten Shop- oder Bankseite,
  • jemand den Dienst selbst missbraucht, etwa durch massenhafte Abfragen oder Angriffe, oder
  • Sie eine Sicherheitslücke gefunden haben.

Für Fragen zu Ihren eigenen Daten nutzen Sie bitte Auskunft und Löschung, für Beschwerden über unseren Dienst Reklamationen und Beschwerden.

2. Unsere Rolle nach dem Digital Services Act

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) gilt für alle Vermittlungsdienste seit dem 17. Februar 2024. Weil Answely Inhalte, die der Kunde bereitstellt, in seinem Auftrag speichert und über die Antwortbox wiedergibt, behandeln wir Answely als Hosting-Dienst im Sinne von Art. 3 Buchst. g Ziffer iii DSA. Eine Online-Plattform im Sinne des DSA ist Answely nach unserer Einschätzung nicht, weil die Verbreitung an die Öffentlichkeit nur eine untergeordnete Funktion der Website des Kunden ist und nicht unser Hauptzweck.

Daraus folgen für uns vor allem:

  • eine zentrale Kontaktstelle für Behörden (Art. 11) und für Nutzer (Art. 12),
  • Angaben zu Beschränkungen in unseren Nutzungsbedingungen (Art. 14),
  • ein Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16),
  • eine Begründung, wenn wir einen Inhalt oder ein Konto beschränken (Art. 17),
  • die Meldung an Behörden bei Verdacht auf Straftaten, die das Leben oder die Sicherheit von Personen bedrohen (Art. 18).

Als Kleinstunternehmen sind wir von der Pflicht zu regelmäßigen Transparenzberichten nach Art. 15 ausgenommen (Art. 15 Abs. 2).

Wer verantwortlich ist. Für den Inhalt seiner Website ist der Kunde verantwortlich, nicht Answely (Ziffer 10.3 der Nutzungsbedingungen). Answely fügt keine eigenen Tatsachen hinzu: Das Sprachmodell darf nur aus Auszügen der Website antworten. Gibt eine Antwort einen Inhalt falsch wieder, ist das ein Qualitätsfehler, den Sie uns ebenfalls melden können (Abschnitt 6).

3. Kontaktstelle

Meldungen, Ersuchen von Behörden und alle Anliegen dieser Seite richten Sie an:

  • E-Mail: support@answely.com
  • Formular: das Supportformular auf answely.com, Anliegen „Etwas anderes“, mit dem Stichwort „Meldung DSA“ am Anfang der Nachricht. Einen eigenen Anlass für Meldungen hat das Formular nicht.
  • Post: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen.
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Polnisch.

Dieselbe Stelle ist die Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Gremium für digitale Dienste nach Art. 11 sowie für Nutzer nach Art. 12. Die Kontaktaufnahme ist nicht an automatisierte Werkzeuge gebunden; jede Meldung liest ein Mensch.

Das Supportformular nimmt von derselben IP-Adresse drei Nachrichten in einer Stunde an. Bei umfangreichen Meldungen schreiben Sie bitte eine E-Mail.

4. Was eine Meldung enthalten sollte (Art. 16)

Damit wir eine Meldung ohne Rückfrage prüfen können, nennen Sie bitte:

  • Wo: die genaue Adresse (URL) der Website, auf der die Antwortbox den Inhalt zeigt, und die Frage, mit der er erscheint. Ein Bildschirmfoto der Antwort hilft, weil Antworten nicht gespeichert werden und sich bei derselben Frage leicht unterscheiden können.
  • Was: den beanstandeten Text oder Link, möglichst mit der Adresse der Quellseite, die unter der Antwort verlinkt ist.
  • Warum: eine hinreichend begründete Erklärung, weshalb der Inhalt rechtswidrig ist, mit der Rechtsvorschrift, wenn Sie sie kennen.
  • Wer: Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Bei Meldungen zu Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern dürfen Sie anonym bleiben.
  • Versicherung: die Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind.

Eine Vorlage:

Meldung DSA – Website: … – Frage in der Antwortbox: … – beanstandeter Inhalt: … – Quellseite: … – Begründung: … – Name und E-Mail: … – Ich erkläre in gutem Glauben, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Melden Sie bitte keine Inhalte, nur weil sie Ihnen nicht gefallen oder sachlich falsch sind; dafür ist zuerst der Betreiber der Website zuständig. Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, dessen Meldungen bearbeiten wir nachrangig.

5. Was mit Ihrer Meldung geschieht

  • Eingangsbestätigung. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, bestätigen wir den Eingang unverzüglich, in der Regel am nächsten Werktag.
  • Prüfung durch einen Menschen. Wir prüfen sorgfältig, objektiv und ohne automatisierte Entscheidung, ob der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist oder gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt.
  • Der Kunde wird beteiligt. Weil der Inhalt von der Website des Kunden stammt, informieren wir ihn und geben ihm Gelegenheit, den Inhalt zu entfernen oder die Seite von der Antwortbox auszuschließen. Ihren Namen geben wir dabei nur weiter, wenn das für die Prüfung nötig ist und Sie zugestimmt haben.
  • Maßnahmen. Ist der Inhalt rechtswidrig und handelt der Kunde nicht rechtzeitig, schalten wir die Antwortbox der betreffenden Website ab. Bei schweren Verstößen, etwa einer Betrugsseite, sperren wir sofort und auch das Konto. Ein Werkzeug, mit dem wir selbst einzelne Seiten aus einem Index entfernen, gibt es nicht; das geschieht über die Ausschlüsse des Kunden oder, wenn er nicht handelt, durch die Sperre der ganzen Website.
  • Ihre Benachrichtigung. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung und die Gründe mit, ebenso die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
  • Straftaten. Ergeben sich Hinweise auf eine Straftat, die das Leben oder die Sicherheit von Personen bedroht, informieren wir unverzüglich die zuständigen Behörden (Art. 18).

Wir bestätigen den Eingang und teilen Ihnen unsere Entscheidung mit. Ist ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig, handeln wir sofort.

6. Fehlerhafte Antworten

Gibt eine Antwort den Inhalt der Website falsch wieder, ist das in der Regel kein rechtswidriger Inhalt, sondern ein Fehler des Sprachmodells. Jede Antwortbox weist darauf hin, dass Antworten unvollständig sein können und die Quellen maßgeblich sind. Melden Sie solche Fälle bitte dem Betreiber der Website; er kann die Antwort mit seinen Werkzeugen nachvollziehen, eine redaktionelle Antwort hinterlegen oder das Thema sperren. Gern nehmen auch wir den Hinweis über die Kontaktstelle entgegen. Wie Answely Antworten belegt und wo die Grenzen liegen, beschreibt die Seite zur KI-Verordnung.

7. Wenn wir sperren: Begründung und Gegenwehr (Art. 17)

Sperren wir eine Antwortbox, eine Website oder ein Konto, erhält der Kunde spätestens mit Beginn der Sperre eine Begründung per E-Mail an die Adresse seines Kontos. Sie nennt:

  • welche Maßnahme wir getroffen haben und ob sie befristet ist,
  • die Tatsachen und Umstände, auf denen sie beruht, und ob sie auf eine Meldung zurückgeht (die meldende Person nennen wir nur, wenn es nötig ist),
  • ob automatisierte Mittel beteiligt waren (bei Sperren wegen eines Verstoßes nein; automatisch geschieht nur das Abschalten nach fehlgeschlagenem Domain-Nachweis oder erreichtem Kontingent),
  • die Rechtsvorschrift oder die Ziffer der Nutzungsbedingungen, auf die wir uns stützen,
  • wie der Kunde widersprechen kann.

Eine Website oder ein Konto lässt sich im Verwaltungsbereich nur sperren, wenn eine Begründung für den Kunden eingetragen ist (mindestens 20 Zeichen). Die E-Mail geht in der Sprache des Kontos an den Inhaber – bei einer Website an den Eigentümer ihres Arbeitsbereichs – und nennt die Maßnahme mit Zeitpunkt und dem Hinweis, dass sie bis zur Aufhebung gilt, die eingetragene Begründung mit den Tatsachen, Ziffer 23 der Nutzungsbedingungen als Grundlage, dass ein Mensch und kein automatisiertes System entschieden hat, und die Wege dagegen: Antwort auf die E-Mail oder an support@answely.com, das Reklamationsverfahren und die Gerichte. Heben wir die Sperre auf, erhält der Inhaber auch darüber eine E-Mail.

Widerspruch. Der Kunde kann jeder Sperre über die Kontaktstelle widersprechen. Wir prüfen den Widerspruch und antworten binnen 14 Tagen mit Begründung. Answely ist ein Einzelunternehmen: Über den Widerspruch entscheidet dieselbe Person wie über die Sperre, der Inhaber. Daneben stehen der Weg zu den Gerichten und die Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste in Polen offen, dem Präsidenten des Amtes für elektronische Kommunikation (Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej, UKE).

Sperrgründe. Nach Ziffer 23 der Nutzungsbedingungen können wir eine Website oder das Konto sperren, wenn die Nutzung

  • die Sicherheit des Dienstes gefährdet,
  • gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt,
  • die KI-Kennzeichnung umgeht oder verdeckt (Ziffern 12 und 17.2),
  • gegen die Pflichten des Kunden verstößt, etwa durch Einsatz auf fremden Websites, automatisierte Massenabfragen, Ausspähen des Dienstes oder Umgehung von Kontingenten (Ziffern 10 und 12), oder
  • eine Zahlung überfällig ist.

Soweit zumutbar, kündigen wir eine Sperre vorher an und geben Gelegenheit zur Abhilfe. Die normale Suche auf der Website des Kunden funktioniert während einer Sperre weiter.

8. Wie Answely sich gegen Missbrauch schützt

  • Domain-Nachweis. Answely ruft Seiten einer Domain erst ab, wenn der Kunde nachgewiesen hat, dass sie ihm gehört. Der Nachweis wird regelmäßig erneut geprüft; misslingt er über 14 Tage, schaltet sich die Box ab.
  • Herkunftsprüfung. Die Antwortbox antwortet nur auf Websites, deren Hosts der Kunde bestätigt hat. Anfragen aus fremden Seiten werden abgewiesen, bevor das Sprachmodell läuft, damit niemand das Kontingent eines Kunden aus den Browsern fremder Besucher verbraucht.
  • Drossel. Je Besucher-IP sind höchstens 60 Abrufe je Minute möglich, über alle Endpunkte zusammen. Die IP-Adresse wird dafür nur als Hash mit täglich wechselndem Geheimwert verwendet, und diese Schlüssel verfallen nach 2 Minuten.
  • Begrenzte Gleichzeitigkeit. Je Website und für den ganzen Dienst laufen nur wenige Antworten gleichzeitig. Bei Überlast erhält der Besucher einen Hinweis, keine fehlerhafte Antwort.
  • Kontingente. Jede Website hat ein Monatskontingent. Ist es erreicht, verschwindet die Box bis zum Monatsende; der Kunde wird vorher gewarnt.
  • Website-Schnellcheck („Website prüfen“). Der öffentliche Schnellcheck auf answely.com prüft höchstens 3 Seiten, nimmt je Kennung einen Versuch pro Minute an und begrenzt auch die Gesamtzahl der Läufe. Die Kennung ist ein HMAC aus der IP-Adresse; die Begrenzungsdaten werden höchstens 2 Minuten gehalten. Nur öffentliche HTTPS-Adressen ohne Zugangsdaten werden abgerufen, robots.txt gilt, und interne Netzadressen sind gesperrt.
  • MCP-Suchzugang und Push-Schnittstelle. Beide sind standardmäßig aus, getrennt begrenzt und nur mit ausdrücklicher Freischaltung des Kunden erreichbar; die Push-Schnittstelle verlangt ein geheimes Token und nimmt nur öffentlich freigegebene Dokumente an.
  • Schutz vor eingeschleusten Anweisungen. Texte von Websites und Fragen werden dem Sprachmodell als Daten übergeben, nicht als Befehle. Ganz ausschließen lässt sich eine Beeinflussung damit nicht; Antworten ohne gültigen Quellenbeleg werden jedoch verworfen.
  • Not-Aus. Wir können einzelne Websites sperren oder alle Antwortboxen auf einmal ausblenden; die normale Suche der Kunden bleibt dabei unberührt.
  • Keine Inhalte in Protokollen. Unsere Protokolle enthalten weder Fragen noch Antworten. Das schützt Besucher, bedeutet aber auch: Wir können eine einzelne Antwort im Nachhinein nicht nachschlagen. Darum bitten wir in Abschnitt 4 um ein Bildschirmfoto.

9. Sicherheitslücken melden

Haben Sie eine Schwachstelle in Answely gefunden, schreiben Sie bitte an die Kontaktstelle, mit einer Beschreibung, wie sich der Fehler nachvollziehen lässt. Greifen Sie dabei nicht auf fremde Daten zu, verändern Sie nichts und belasten Sie den Dienst nicht. Wir bestätigen den Eingang, halten Sie über die Behebung auf dem Laufenden und nennen Sie auf Wunsch nach der Behebung.

10. Ersuchen von Behörden

Anordnungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9) oder zur Auskunft (Art. 10) richten Behörden an die Kontaktstelle in Abschnitt 3. Wir bestätigen den Eingang, teilen mit, was wir unternommen haben, und informieren den betroffenen Kunden, soweit die Anordnung das nicht untersagt. Weil Answely Fragen und Antworten in der Grundeinstellung nicht speichert, können wir über einzelne Besucher in der Regel nichts mitteilen.

Version 1.0 – Stand 18.10.2026