1. Wozu diese Seite dient
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ihre Verbote (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025 und die Transparenzpflichten des Art. 50 seit dem 2. August 2026. Im Rahmen des „Digital Omnibus“ sind Verschiebungen einzelner Fristen vorgeschlagen worden, etwa für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2; wir setzen diese Kennzeichnung unabhängig davon schon heute um (Abschnitt 5.2).
Answely ist im Kern ein KI-Produkt: Die Antwortbox auf den Websites unserer Kunden beantwortet Fragen von Besuchern mit Texten, die ein Sprachmodell erzeugt. Diese Seite erklärt in klarer Sprache, wo genau KI im Spiel ist, welche Rolle wir und unsere Kunden nach der Verordnung haben, welche Pflichten daraus folgen und wo unsere Umsetzung heute noch Lücken hat. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung, die Nutzungsbedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Die Kurzfassung. Answely erzeugt Antworten mit frei verfügbaren Sprachmodellen, die wir selbst auf eigener Hardware in Łódź, Polen, betreiben – unsere eigene KI, selbst gehostet. Das Modell darf nur aus Auszügen der Website des Kunden antworten und muss jede Aussage mit einer Quelle belegen; findet sich kein Beleg, kommt keine Antwort. Jede Antwort ist sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet, und dieser Hinweis lässt sich nicht abschalten. Wir trainieren keine Modelle mit Kundendaten. Answely trifft keine Entscheidungen über Menschen und ist kein Hochrisiko-System. Zusätzlich ist jede Antwort maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 2, Abschnitt 5.2).
2. Wo Answely KI einsetzt – und wo nicht
2.1 Generative KI: das Sprachmodell
- Antworten in der Box. Zu einer Besucherfrage sucht Answely passende Abschnitte im Index der Website und gibt einige davon als nummerierte Auszüge an das Sprachmodell. Das Modell formuliert daraus eine kurze Antwort (etwa 120 Wörter) und muss jede Aussage mit der Nummer ihres Auszugs belegen.
- Folgefragen und gezielte Rückfragen. Bei einer Folgefrage geht der bisherige Verlauf als Kontext mit. Rückfragen, die der Kunde als Regel hinterlegt, sind feste Texte und werden nicht vom Modell erzeugt.
- Öffentlicher Website-Schnellcheck („Website prüfen“). Wer auf answely.com eine Website prüft, kann eine Beispielfrage stellen; dazu erzeugt das Modell höchstens eine Antwort aus wenigen öffentlichen Seiten. Nichts davon wird dauerhaft gespeichert.
- Antworttests, Antwortdiagnose und Antwortvergleich. Im Konto kann der Kunde eigene Prüffragen hinterlegen, eine einzelne Antwort Schritt für Schritt nachvollziehen oder Antworten des aktiven und eines neuen Index nebeneinanderstellen. Dabei laufen echte Modellantworten, die nur der Kunde sieht.
- Supportposteingang (derzeit aus). Die Konto-Software enthält eine Funktion, mit der ein Mitarbeiter eingehende Supportnachrichten übersetzen oder einen Antwortentwurf erzeugen lassen kann; versendet würde erst, wenn ein Mensch den Entwurf gelesen und abgeschickt hat. Bei Answely ist diese Funktion nicht eingeschaltet: Es ist kein Rechner angebunden, der solche Aufträge abholt. Bevor wir sie einschalten, passen wir diese Seite und die Datenschutzerklärung an.
2.2 KI ohne Texterzeugung: Einbettungen
- Suche im Index. Abschnitte der Website und Besucherfragen werden mit einem eigenen, ebenfalls selbst gehosteten Einbettungsmodell in Zahlenvektoren übersetzt, damit Answely inhaltlich passende Abschnitte findet, auch wenn andere Wörter verwendet werden. Dazu kommt eine klassische Volltextsuche. Ein Modell zum Neuordnen der Treffer (Reranker) ist vorbereitet, derzeit aber abgeschaltet.
- Gruppierung in der Frageanalyse. Hat der Kunde die Frageanalyse eingeschaltet, fasst Answely einmal je Nacht ähnliche, zuvor maskierte Fragen mit demselben Einbettungsmodell zu Gruppen zusammen. Der Bericht zeigt nur Gruppen, nie einzelne Fragen.
Einbettungen erzeugen keinen Text, den ein Mensch liest. Sie bestimmen, welche Auszüge das Sprachmodell erhält und welche Fragen zusammen gezählt werden.
2.3 Keine KI
- Indexierung. Abruf, Zerlegung in Abschnitte, Beachtung von
robots.txt, Ausschlüssen undnoindex. - Texterkennung in PDF-Dateien (OCR). Für PDF-Dateien ohne auslesbaren Text kann der Kunde eine Texterkennung einschalten. Sie läuft lokal mit klassischen Werkzeugen (Poppler, Tesseract), erzeugt keine neuen Inhalte und ist keine generative KI.
- Regelberater, Aktionslinks, Bereichsauswahl, Suchglossar, Quellenregeln. Feste Regeln, die der Kunde einstellt.
- Dokumentations-Copilot. Er stellt vorhandene Textstellen mit Belegen zu einem Entwurf zusammen (extraktiv), der nur im Browser des Kunden erscheint und nicht veröffentlicht wird.
- Öffentlicher MCP-Suchzugang. Eine reine Textsuche im öffentlichen Index ohne Modellaufruf.
- Zahlen und Berichte. Zähler, Kontingente, Erfolgsmessung und Antworttest-Berichte werden gezählt, nicht geschätzt.
3. Welche Modelle wir verwenden
| Modell | Zweck | Herkunft und Lizenz | Wo es läuft |
|---|---|---|---|
| Sprachmodell (unsere eigene KI, selbst gehostet) | Antworten formulieren | frei verfügbares Modell mit offenen Gewichten, das wir selbst auf eigener Hardware betreiben; wir verwenden eine von einem Dritten verkleinerte Fassung mit fest eingestellter Revision | zwei eigene Rechner in Łódź, Polen; ist einer ausgelastet oder fällt er aus, übernimmt der andere |
| Einbettungsmodell (ein eigenes, ebenfalls selbst gehostetes Einbettungsmodell) | Einbettungen für Suche und Gruppierung | frei verfügbares Modell mit offenen Gewichten | eigene Server im selben internen Netz |
| Reranker | Neuordnung der Treffer | vorbereitet | derzeit abgeschaltet |
Die Modelle laufen auf unseren eigenen Rechnern; diese Rechner nutzen wir auch für andere eigene Dienste. Ein weiterer eigener Rechner formuliert keine Antworten; er übernimmt Arbeiten im Hintergrund wie die Einbettungen bei Indexläufen und die nächtliche Gruppierung. Answely übergibt ihnen nur Text: Der Bildteil, den die Modellsoftware mitbringt, ist zwar eingeschaltet, Answely sendet aber keine Bilder. Fragen, Auszüge und Antworten gehen an keinen externen KI-Anbieter. Der Hauptserver ruft die KI-Rechner nie selbst an: Programme auf den KI-Rechnern holen Aufträge über eine signierte Verbindung ab und liefern das Ergebnis zurück. Der Dienst startet nur, wenn jeder eingestellte KI-Endpunkt auf einer Freigabeliste von Servern in der EU steht.
Einen weiteren KI-Anbieter setzen wir nur ein, wenn er in der EU verarbeitet, vertraglich weder trainiert noch über die Verarbeitung hinaus speichert, in der Liste der Unterauftragsverarbeiter steht und Sie mindestens 30 Tage vorher informiert wurden. Ein solcher Ausweichanbieter ist technisch vorbereitet, aber nicht aktiv. Anbieter außerhalb der EU sind ausgeschlossen.
4. Unsere Rolle nach der Verordnung
4.1 Answely ist Anbieter eines KI-Systems
Die Antwortbox samt Antwort-Dienst ist ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1: Sie leitet aus Eingaben (Frage und Auszüge) Ausgaben ab (eine Antwort), die die Umgebung des Besuchers beeinflussen. Wir entwickeln dieses System und bringen es unter dem Namen Answely in Verkehr. Damit sind wir Anbieter (Art. 3 Nr. 3), und die Pflichten des Art. 50 Abs. 1 und 2 richten sich an uns.
4.2 Unsere Kunden sind Betreiber
Wer Answely auf seiner Website einbindet, verwendet das KI-System in eigener Verantwortung und ist damit Betreiber (Art. 3 Nr. 4). Für Betreiber sieht Art. 50 eigene Pflichten vor, vor allem für Deepfakes und für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren (Art. 50 Abs. 4). Answely erzeugt weder Bilder noch Audio noch Video. Ob Antworten in der Box als solche veröffentlichten Texte gelten, hängt von der Website ab; für die üblichen Fälle (Produktfragen, Dokumentation, Support) halten wir das für fern. Die unabschaltbare Kennzeichnung (Abschnitt 5) deckt die Offenlegung in jedem Fall ab.
Ändert ein Kunde den Zweck so, dass die Box in einem Hochrisiko-Bereich eingesetzt wird (Abschnitt 4.4), kann er nach Art. 25 selbst zum Anbieter eines Hochrisiko-Systems werden. Ein solcher Einsatz ist von unseren Nutzungsbedingungen nicht gedeckt.
4.3 Der ursprüngliche Herausgeber ist Anbieter des Modells
Das Sprachmodell, das wir einsetzen, ist ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 3 Nr. 63). Die Pflichten für das Modell selbst (Art. 53, etwa technische Dokumentation und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten) liegen bei seinem ursprünglichen Anbieter; für Modelle unter einer freien und offenen Lizenz gelten Erleichterungen nach Art. 53 Abs. 2. Wir verändern, trainieren oder feintunen das Modell nicht und werden dadurch nicht selbst Modellanbieter. Die verkleinerte (quantisierte) Fassung, die wir einsetzen, hat nicht Answely erstellt, sondern ein Dritter veröffentlicht. Nach unserem Verständnis bleibt Anbieter des Modells auch dann der ursprüngliche Herausgeber; Answely wird es durch die Verwendung dieser Fassung nicht.
4.4 Kein Hochrisiko-System, keine verbotenen Praktiken
Risikoeinstufung. Answely fällt in keinen Bereich des Anhangs III (Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Zugang zu wesentlichen Diensten wie Kredit oder Versicherung, Strafverfolgung, Migration, Justiz und demokratische Prozesse) und ist kein Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I. Die Box beantwortet Fragen zu öffentlichen Inhalten einer Website. Sie bewertet keine Personen, vergibt keine Leistungen und entscheidet nicht über Zugang zu etwas. Wir stufen Answely deshalb nicht als Hochrisiko-System ein.
Bewerbungssperre (seit 16.10.2026). Damit die Box nicht doch zu einem Werkzeug für die Auswahl von Bewerbern wird (Anhang III Nr. 4), ist sie technisch gesperrt: Fragen, mit denen jemand eine Bewerbung, einen Lebenslauf oder ein Anschreiben einreicht, prüfen oder bewerten lassen will oder nach seiner Eignung für eine Stelle fragt, erkennt Answely vor jedem Modellaufruf. Dann wird kein Modell gefragt, nichts zwischengespeichert und nichts in die Frageanalyse übernommen; die Box antwortet mit einem festen Text und verweist auf den Bewerbungsweg des Unternehmens. Fragen nach offenen Stellen und nach dem Bewerbungsweg bleiben erlaubt. Zusätzlich verbietet eine feste Regel im Systemtext des Modells jede Annahme oder Bewertung von Bewerbungen. Die Sperre gilt für alle Wege, die eine KI-Antwort erzeugen (Box, Antworttests, Diagnose, Antwortvergleich, Beispielfrage im Schnellcheck), und lässt sich weder vom Kunden noch vom Betreiber abschalten. Die Erkennung beruht auf Mustern und kann nicht jede Formulierung erfassen.
Verbotene Praktiken (Art. 5). Answely betreibt keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring und keine Vorhersage von Straftaten und setzt keine unterschwelligen oder manipulativen Techniken ein. Die Antworten richten sich an den Inhalt der Website, nicht an Merkmale des Besuchers; Answely kennt weder dessen Namen noch ein Profil von ihm.
5. Transparenz (Art. 50)
5.1 Erkennbar, dass eine KI antwortet (Abs. 1)
Jede Antwortbox trägt direkt unter dem Titel den Hinweis „KI-generierte Antwort – kann unvollständig sein, maßgeblich sind die Quellen.“ (in Englisch und Polnisch entsprechend). Der Hinweis erscheint schon, bevor die Antwort sichtbar wird.
- Nicht abschaltbar. Keine Einstellung und kein Tarif blendet den Hinweis aus. Er ist mit festen Stilangaben gegen eigenes CSS der Website geschützt, und die Box zeigt keine Antwort, wenn er im Browser dennoch nicht sichtbar ist.
- Eigener Wortlaut nur ab Pro und nur, wenn er weiter kennzeichnet. Ein eigener Text muss ein KI-Kennwort enthalten (etwa „KI“, „AI“ oder „künstliche Intelligenz“) und darf es nicht verneinen. Untaugliche Texte lehnt Answely ab und zeigt den Standardtext.
- Pflicht des Kunden. Der Kunde darf die Box nicht so einbinden, dass Besucher den KI-Charakter nicht mehr erkennen (Ziffer 17.2 der Nutzungsbedingungen).
- Barrierefreiheit. Der Hinweis ist als Textabsatz mit einer Rolle für Hilfstechnik ausgezeichnet und wird von Bildschirmlesern vorgelesen. Eine Abnahme mit einem echten Bildschirmleser steht noch aus.
5.2 Maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Texte (Abs. 2)
Art. 50 Abs. 2 verlangt von Anbietern, dass erzeugte Texte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sind, soweit technisch machbar. Answely kennzeichnet jede Antwort zusätzlich zum sichtbaren Hinweis auf drei Wegen maschinenlesbar: Das Element der Box, in dem die Antwort steht, trägt das Attribut data-ai-generated="true"; das abschließende Ereignis fertig der Programmschnittstelle enthält das Feld ki_generiert: true; und jede Antwort der Programmschnittstelle trägt die Kopfzeile X-Answely-AI-Generated: true, die auch ein Skript auf der Website des Kunden lesen kann (über CORS freigegeben). Das gilt auch für redaktionelle Antworten, weil die Box sie ebenso kennzeichnet. Wer Antworten über die Programmschnittstelle abruft und selbst darstellt, erhält Feld und Kopfzeile mit jeder Antwort. Ein Wasserzeichen im Antworttext selbst gibt es nicht; für reinen Text ist es nicht vorgesehen.
Ob die Ausnahme für Systeme greift, die die vom Betreiber bereitgestellten Eingaben nicht wesentlich verändern, ist zweifelhaft: Die Antworten fassen Inhalte der Website zusammen, formulieren sie aber neu. Wir gehen deshalb davon aus, dass Abs. 2 für Answely gilt. Diese Einordnung und die Form der Kennzeichnung überprüfen wir, sobald die Europäische Kommission Leitlinien oder einen Verhaltenskodex dazu veröffentlicht.
5.3 Was Answely nicht erzeugt
Answely erzeugt keine Bilder, kein Audio und kein Video und damit keine Deepfakes. Answely gibt sich nicht als Mensch aus und führt kein Gespräch, das einen menschlichen Gesprächspartner vortäuscht.
6. Keine Antwort ohne Beleg
Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen erfundene Antworten ist der Aufbau selbst:
- Belegprüfung vor dem Modell. Liegt der beste gefundene Abschnitt unter einer festen Schwelle, wird das Sprachmodell gar nicht aufgerufen. Der Besucher erhält dann den Hinweis, dass die Website dazu keine belegte Antwort enthält.
- Nur aus den Auszügen. Die Anweisung an das Modell verbietet eigenes Wissen. Fehlt die gesuchte Tatsache in den Auszügen, muss das Modell eine Antwort ablehnen.
- Zitierpflicht. Jede Aussage muss die Nummer ihres Auszugs tragen. Antworten ohne gültige Quellenmarke werden verworfen. Unter jeder Antwort stehen die zitierten Seiten als Links.
- Inhalte sind Daten, keine Befehle. Text auf der Website und in der Frage wird dem Modell ausdrücklich als Daten übergeben, nicht als Anweisung. Das senkt das Risiko, dass jemand über eine Frage oder eine präparierte Seite das Verhalten des Modells umlenkt; ausschließen lässt es sich nicht vollständig.
Die Grenzen, unverblümt. Die Quellenmarke beweist, dass sich eine Aussage auf einen vorhandenen Auszug beruft, nicht, dass sie ihn richtig wiedergibt. Ein Sprachmodell kann eine Bedingung weglassen, eine Verneinung übersehen oder zwei Auszüge falsch verbinden. Die Antwort erscheint während des Schreibens; die Schlussprüfung der Quellenmarken findet am Ende statt. Ein zweiter, strengerer Prüfschritt ist vorbereitet, in der Grundeinstellung aber nicht aktiv: Dabei würde dasselbe Sprachmodell in einem weiteren Aufruf prüfen, ob jede Aussage von ihrem zitierten Auszug getragen wird, und die Antwort erst danach erscheinen. Das gilt auch im Livebetrieb. Deshalb sagt der Hinweis in jeder Box, dass die Quellen maßgeblich sind, und deshalb haften wir nach den Ziffern 17.4 und 21.2 der Nutzungsbedingungen nicht für Entscheidungen, die allein auf einer Antwort beruhen.
7. Menschliche Aufsicht
Answely gibt Auskünfte, die ein Mensch liest und prüfen kann. Die Aufsicht über den Inhalt liegt beim Kunden, der seine Website kennt; wir geben ihm dafür Werkzeuge:
- Antworttests. Bis zu zehn eigene Prüffragen mit erwarteten Stichwörtern, Quellen oder einer erwarteten Ablehnung laufen nach jeder Index- oder Konfigurationsänderung erneut. Der Bericht zeigt, welche Fälle bestanden sind.
- Antwortdiagnose. Für eine einzelne Frage zeigt Answely, welche Abschnitte gefunden, welche ausgewählt und an das Modell gegeben wurden und warum eine Antwort abgelehnt wurde.
- Redaktionelle Antworten. Der Kunde kann zu bestimmten Fragen eine eigene Antwort mit Quelle hinterlegen, Themen sperren und Quellen bevorzugen.
- Indexfreigabe. Auf Wunsch wird ein neuer Index erst aktiv, wenn die Antworttests bestanden sind; der vorherige Stand bleibt bis zur nächsten Freigabe erhalten und kann zurückgeholt werden.
- Ausschlüsse und Quellenregeln. Seiten und Pfade lassen sich ausschließen, zeitlich begrenzen oder höher und niedriger gewichten.
- Bewertungen und Frageanalyse. Hat der Kunde sie eingeschaltet, sieht er, wo Besucher keine Antwort bekommen oder eine Antwort als nicht hilfreich bewerten.
- Abschalten. Der Kunde kann die Box jederzeit ausschalten; seine normale Suche funktioniert weiter. Wir selbst können einzelne Websites oder alle Boxen auf einmal sperren.
8. Keine automatisierten Entscheidungen
Answely trifft keine Entscheidung, die gegenüber einem Besucher rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO). Eine Antwort ist eine Auskunft aus der Website, keine Zusage, keine Bewertung und keine Ablehnung. Aktionslinks und Supportlinks öffnen sich erst auf Klick des Besuchers. Will ein Kunde Answely für Fragen einsetzen, deren Antwort für Besucher erhebliche Folgen haben kann, etwa zu Vertragsrechten, Gesundheit oder Fristen, sollte er die Quellen besonders sorgfältig pflegen und die Antworttests entsprechend auslegen.
9. Daten und kein Training
- Kein Training, keine Feinabstimmung. Weder Inhalte der Websites noch Fragen noch Antworten werden zum Training oder zur Feinabstimmung eines Modells verwendet, weder von uns noch von Dritten. Die Gewichte der Modelle sind fest.
- Was das Modell erhält. Die Frage (höchstens 300 Zeichen), bei Folgefragen den bisherigen Verlauf und Auszüge aus dem Index der Website. Keine IP-Adresse, keine Kennung des Besuchers, keine Cookies.
- Index ist kein Training. Die Vektoren im Index sind eine Suchhilfe für genau diese Website. Sie werden mit der Website gelöscht.
- Was gespeichert wird. In der Grundeinstellung werden Fragen und Antworten nicht gespeichert. Was bei eingeschaltetem „Antwort-Cache erlauben“ oder eingeschalteter Frageanalyse gespeichert wird und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung.
- Geschützte Wissensbereiche. Für nicht öffentliche Inhalte ist eine Anbindung an das Anmeldesystem des Kunden vorbereitet, aber noch mit keinem Anbieter freigegeben. Die Zugangsdaten des Besuchers gehen nicht an das Modell.
10. Qualität und Messung
Wir messen die Antwortqualität mit festen Prüfsätzen auf einer eigenen, öffentlichen Referenzwebsite, ohne Zwischenspeicher und mit dem echten Modell. Die Prüfung ist automatisch: Sie wertet, ob die erwartete Quelle zitiert und erwartete Stichwörter genannt werden, und ob Fragen ohne Antwort auf der Website abgelehnt werden. Sie ist ein Anhalt, keine fachliche Prüfung durch einen Menschen.
Seit dem Modellwechsel vom 16.10.2026 haben wir einen gemeinsamen Prüfsatz aus 178 Abnahmefragen mit zwei Modellen gemessen. Bestanden waren mit dem heute eingesetzten Modell zunächst 91,6 % und nach einer Anpassung der Antwortregeln 93,3 %, mit dem bis zum 18.10.2026 als Reserve vorgehaltenen Modell 87,1 % und danach 89,9 %. Fragen, auf die die Website keine Antwort enthält, wurden mit beiden Modellen weiterhin alle abgelehnt.
Ältere Messung, noch mit dem früher allein eingesetzten Modell:
| Prüfsatz (Stand 09.10.2026, historisch) | Quelle und Stichwort getroffen | Fragen ohne Antwort korrekt abgelehnt |
|---|---|---|
| Deutsch, 50 bekannte und 10 unbekannte Fragen | 43 von 50 (86 %) | 10 von 10 |
| Englisch, 27 bekannte und 3 unbekannte Fragen | 22 von 27 (81,5 %) | 3 von 3 |
| Polnisch, 27 bekannte und 3 unbekannte Fragen | 22 von 27 (81,5 %) | 3 von 3 |
Was diese Zahlen nicht sagen. Unser eigenes Ziel ist eine Trefferquote von mindestens 85 % je Sprache; in der älteren Messung erreichten Englisch und Polnisch es nicht, die neue Messung weisen wir nicht nach Sprachen getrennt aus. Der englische und der polnische Prüfsatz behandeln dieselben Themen wie der deutsche und sind keine unabhängigen Datengrundlagen. Eine Messung mit Websites von Pilotkunden und eine fachliche Bewertung durch Menschen stehen aus; eine Quote von 95 % sichern wir erst nach dieser Pilotabnahme zu. Unter einer Spitzenlast von 480 Anfragen je Minute über fünf Minuten wurde ein großer Teil der Anfragen mit dem Hinweis auf Überlastung abgewiesen; die nötige Kapazität ist noch nicht nachgewiesen. Ist der Dienst überlastet, erscheint keine Antwort, keine schlechtere.
11. Protokollierung
Der Antwort-Dienst protokolliert nur technische Codes und Zahlen, nie Fragen, Auszüge oder Antworten. Die Programme auf den KI-Rechnern protokollieren nur Art, Dauer und Zahl der Zeichen bzw. Vektoren eines Auftrags sowie Fehlercodes. Antwortdiagnosen liegen nur im Arbeitsspeicher und werden spätestens 15 Minuten nach Abschluss entfernt. Antworttest-Berichte enthalten Fallnummern und Ergebnisse, keine Frage- oder Antworttexte. Die Protokollpflichten des Art. 12 gelten nur für Hochrisiko-Systeme; wir halten uns trotzdem an diesen Grundsatz, weil Protokolle ohne Inhalte niemandem schaden können.
12. KI-Kompetenz (Art. 4)
Answely wird von einem Einzelunternehmen entwickelt und betrieben. Wer am Dienst arbeitet, kennt die Arbeitsweise der Modelle, die Grenzen der Belegprüfung und die Pflichten aus dieser Verordnung; die Messungen in Abschnitt 10 sind Teil dieser Arbeit. Eine eigene schriftliche Dokumentation der KI-Kompetenz gibt es nicht; was wir über die Modelle, ihre Grenzen und unsere Messungen wissen, steht auf dieser Seite.
Unseren Kunden helfen die Entwicklerdokumentation, die Antworttests und die Diagnose dabei, die Box sachkundig einzusetzen. Für die KI-Kompetenz ihres eigenen Personals sind sie als Betreiber selbst verantwortlich.
13. Änderungen und Kontakt
Wir aktualisieren diese Seite, sobald eine KI-Funktion hinzukommt, sich ändert oder entfällt, ein anderes Modell eingesetzt wird oder sich die Rechtslage ändert. Einen weiteren KI-Anbieter kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an. Fragen und Bedenken zu unserem KI-Einsatz richten Sie an support@answely.com. Beschwerden folgen dem Verfahren unter Reklamationen und Beschwerden; rechtswidrige Inhalte melden Sie wie unter Missbrauch und rechtswidrige Inhalte melden beschrieben.
Anbieter: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen.
Version 1.0 – Stand 18.10.2026