Alles, wonach Ihre Rechtsabteilung fragen wird

Bevor Sie Answely auf Ihrer Website einsetzen, will Ihre Rechtsabteilung wissen, wer die Daten Ihrer Besucher verarbeitet, wo, wie lange und auf welcher Grundlage. Die Antworten stehen in den folgenden Dokumenten. Sie sind öffentlich, und keines verlangt eine Anmeldung. Leiten Sie diese Seite weiter; die Prüfung kann sofort beginnen.

1. Die Dokumente

DokumentWas es regelt
AuftragsverarbeitungsvertragArt. 28 DSGVO: Gegenstand, Weisungen, Vertraulichkeit, Unterauftragsverarbeiter, Meldung von Verletzungen, Löschung, Kontrollen
Technische und organisatorische MaßnahmenArt. 32 DSGVO: Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Trennung, Sicherungen, Löschung, Überwachung
UnterauftragsverarbeiterWer außer uns Daten berührt, wozu, wo er sitzt und auf welcher Grundlage
Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenArt. 30 DSGVO: jede Verarbeitung mit Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und Frist
Datenschutz-FolgenabschätzungArt. 35 DSGVO: Risiken der Antwortbox, Abhilfen und die Punkte, die noch offen sind
DatenschutzerklärungWas wir als Verantwortlicher über Sie als Kunden und über Besucher von answely.com verarbeiten, und was in der Antwortbox geschieht
Textbaustein für Ihre DatenschutzerklärungFertige Absätze über die Antwortbox zum Einfügen in Ihre eigene Erklärung
NutzungsbedingungenDer Vertrag: Tarife, Kontingente, KI-Kennzeichnung, Pflichten, Haftung, Kündigung, Änderungen
KI-VerordnungWo Answely KI einsetzt, Rollen nach der Verordnung, Kennzeichnung, Belege, Messwerte und Grenzen
Data ActAnbieterwechsel, Export, Rechtsordnung der Infrastruktur, Schnittstellen
Auskunft und LöschungWie Kunden und Besucher ihre Rechte ausüben
Missbrauch und rechtswidrige Inhalte meldenKontaktstelle und Meldeverfahren nach dem Digital Services Act
Reklamationen und BeschwerdenWie wir mit Beschwerden umgehen
WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht für Verbraucher
ImpressumAnbieterangaben

Sprachen. Alle Unterlagen liegen auf Englisch, Deutsch und Polnisch vor. Bei den Nutzungsbedingungen, dem AVV und allen anderen Vertragsdokumenten ist die englische Fassung maßgeblich; die deutsche und die polnische Fassung sind Übersetzungen zur Information. Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht: Für sie ist die Fassung in der Sprache maßgeblich, in der der Vertrag geschlossen wurde (Ziffer 32.10 der Nutzungsbedingungen).

2. Wie der AVV zustande kommt

Es gibt kein Formular zum Ausdrucken, Unterschreiben und Zurückschicken. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit der Annahme der Nutzungsbedingungen bei der Registrierung geschlossen (Ziffern 3.1 und 4 der Nutzungsbedingungen, Ziffer 1 des AVV). Wer eine unterschriebene PDF-Fassung für die eigene Ablage braucht, erhält sie auf Anfrage.

Die Annahme wird festgehalten, und zwar so, dass sie sich später belegen lässt:

  • Die genaue Fassung. Wir speichern den Wortlaut jedes angenommenen Dokuments einmal und dazu einen SHA-256-Hash dieses Wortlauts, nicht nur ein Datum. Auch Jahre später lässt sich zeigen, welcher Text galt.
  • Wann und von wo. Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und angezeigte Sprachfassung der Annahme bei der Registrierung. Verlangen Verbraucher vor einer Zahlung den sofortigen Beginn, halten wir ebenso die angezeigte Fassung der Widerrufsbelehrung und den Wortlaut des Häkchens mit Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und Sprachfassung fest.
  • Auf welchem Weg. Registrierung oder, bei Verbrauchern, das Verlangen des sofortigen Beginns vor jeder Zahlung.
  • Verknüpft mit dem Konto. Die Registrierung und der Nachweis werden in einem Schritt geschrieben; ein Konto ohne Nachweis kann nicht entstehen.

Nach der Löschung des Kontos wird der Nachweis entfernt, sobald die jeweilige Zustimmung 4 Jahre zurückliegt, also spätestens 4 Jahre nach der Löschung. Solange das Konto besteht, ist er Teil des Datenexports im Konto.

Bei der Registrierung halten wir die Fassungen der Nutzungsbedingungen, des AVV und der Datenschutzerklärung fest; der Satz am Häkchen nennt alle drei Dokumente. Damit ist auch belegt, welcher Wortlaut des AVV galt. Wer über eine Einladung in einen Arbeitsbereich kommt und noch kein Konto hat, registriert sich und stimmt dabei ebenso zu; wer schon ein Konto hat, hat bei dessen Registrierung zugestimmt.

3. Was bei einer Änderung passiert

  • Nutzungsbedingungen und AVV. Wir ändern sie mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und teilen die Änderung per E-Mail an die Adresse des Kontos mit. Sind Sie mit geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, können Sie vor dem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter und endet dann; im Tarif Free endet er mit dem Wirksamwerden der Änderung (Ziffer 27 der Nutzungsbedingungen, für Verbraucher Ziffer 32.6). Für den AVV gilt Ziffer 14 des AVV. Gesetzlich veranlasste Änderungen können mit kürzerer Frist wirksam werden, ausschließlich vorteilhafte ohne Ankündigung.
  • Unterauftragsverarbeiter. Über eine Hinzufügung oder Ersetzung informieren wir mindestens 30 Tage vorher. Sie können aus Gründen des Datenschutzes widersprechen und, wenn wir keine Lösung finden, zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (Ziffer 8.2 des AVV).
  • KI-Anbieter. Ein weiterer KI-Anbieter kommt nur in Betracht, wenn er in der EU verarbeitet, nicht trainiert und nicht über die Verarbeitung hinaus speichert; auch dafür gilt die Ankündigung mindestens 30 Tage vorher.
  • Preise. Maßgeblich sind die bei der Bestellung angezeigten Entgelte (Ziffer 9.1 der Nutzungsbedingungen). Eine Erhöhung für ein laufendes Abonnement kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an; sie gilt nie für einen bereits bezahlten Zeitraum, und bis zu ihrem Wirksamwerden können Sie zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen (Ziffer 9.13).
  • Versionen. Jedes Dokument trägt am Ende Version und Stand.

Einen Hinweis im Konto, der eine Änderung bis zur Kenntnisnahme anzeigt, und eine erneute Festhaltung der Kenntnisnahme wie bei der Registrierung gibt es nicht; die Mitteilung erfolgt per E-Mail.

4. Wo die Daten tatsächlich liegen

Answely läuft auf eigener Hardware in Łódź, Polen. Es gibt keinen Hosting-Anbieter zwischen Ihnen und uns, und die KI läuft ausschließlich auf Servern in der EU, die wir selbst betreiben. In die USA gehen nur zwei Datenströme: Abrechnungsdaten der Kunden über Stripe und E-Mails über Namecheap. Fragen und Antworten aus der Antwortbox verlassen die EU nur in einem Fall: als maskierte Gruppen im Wissenslücken-Bericht, wenn Sie ihn einschalten.

WasWoWer
Website answely.com, Kundenkonto, Datenbanken, Antwort-Diensteigener Server in Łódź, PolenLW IT Solutions Company (Betreiber)
Sprachmodell und Einbettungsmodellunsere eigene KI, selbst gehostet auf eigenen Servern im selben internen Netz in Łódź; die Antworten erzeugen zwei davonBetreiber; kein externer KI-Dienst
Verschlüsselte ausgelagerte Kopien (Tageskopien 7 Tage, Wochenkopien 364 Tage)Google Cloud Storage, Region WarschauGoogle Ireland Ltd. als Unterauftragsverarbeiter; Schlüssel nur beim Betreiber
Unverschlüsselte Tageskopie (Abzüge aller Datenbanken des Servers und Dateikopie von /var/www samt Konfigurationsdateien) vor der Übertragung, höchstens 8 TageDatenträger am eigenen Server in Łódźniemand außer dem Betreiber
Zahlungen und Rechnungen der KundenIrland, Übermittlung in die USAStripe Payments Europe, Ltd.; nie Daten von Besuchern
E-Mails an Kunden, auch der optionale Wissenslücken-Bericht, und eingehende E-Mails an @answely.comUSA, auf Grundlage der EU-StandardvertragsklauselnNamecheap, Inc. (Namecheap Private Email) als Unterauftragsverarbeiter
Domain answely.com und DNSUSANamecheap, Inc. als Registrar; nur Domaindaten
Kurzzeitige Daten der Antwortbox im BrowserBrowser des Besuchers (sessionStorage)niemand außer dem Besucher

Einzelheiten mit Garantien und dem Stand jeder Vereinbarung nennt die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Sie nennt auch, was noch offen ist. Eine Liste, in der nur gute Nachrichten stehen, hätte niemand geprüft.

5. Ihre Besucher, Ihre Verantwortung

Für die Fragen, die Besucher in die Antwortbox auf Ihrer Website eingeben, sind Sie der Verantwortliche und wir Ihr Auftragsverarbeiter. Daraus folgt für Sie:

  • Information. Sie nennen die Antwortbox in Ihrer Datenschutzerklärung; der Textbaustein liefert die Absätze.
  • Rechtsgrundlage und Einwilligung. Sie bestimmen die Rechtsgrundlage. Verlangt das für Ihre Website geltende Recht eine Einwilligung, nutzen Sie den Einwilligungsmodus und setzen den geänderten Einbettungscode mit data-consent="required" ein; dann stellt die Box vorher keine Anfrage. Schalten Sie den Modus nur im Konto ein, ruft die Box vorher noch ihre Einstellungen ab.
  • Ihre Inhalte. Antworten entstehen nur aus Ihren Inhalten. Schließen Sie Seiten aus, die nicht beantwortet werden sollen, und spielen Sie über die Push-Schnittstelle nur Inhalte ein, die öffentlich beantwortet werden dürfen.
  • Einstellungen sind Weisungen. Ob Antworten zwischengespeichert werden, ob die Frageanalyse läuft und welche Zusatzfunktionen aktiv sind, entscheiden Sie im Konto. Für neue Websites ist „Antwort-Cache erlauben“ ausgeschaltet.
  • Anfragen von Besuchern. Erreichen uns Anfragen Ihrer Besucher, leiten wir sie an Sie weiter und unterstützen Sie. Weil in der Grundeinstellung nichts gespeichert wird, gibt es zu einzelnen Besuchern meist nichts zuzuordnen.
  • KI-Kennzeichnung. Der Hinweis, dass Antworten KI-generiert sind, lässt sich nicht abschalten. Sie dürfen ihn nicht verdecken.

6. Fragen und Lücken

Findet Ihre Rechtsabteilung eine Lücke oder einen Widerspruch, sagen Sie es uns: support@answely.com. Die offenen Punkte der Folgenabschätzung stehen im Dokument selbst, und diese Übersicht wird gepflegt.

Anbieter: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen.

Version 1.0 – Stand 18.10.2026