EU Data Act: Anbieterwechsel, Portabilität und Zugang zu Ihren Daten

1. Welche Teile des Data Act für Answely gelten

Die Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“) gilt seit dem 12. September 2025. Answely ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Art. 2 Nr. 8: ein Software-Dienst, den Sie über das Internet nutzen, ohne selbst Server zu betreiben. Für Sie als Kunden sind deshalb vor allem maßgeblich:

  • Kapitel VI (Art. 23 bis 31): Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme, Exportpflichten, Wechselentgelte.
  • Art. 32: Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff von Behörden aus Drittländern.
  • Kapitel VIII: Interoperabilität und offene Schnittstellen.

Andere Teile betreffen Answely nicht oder nur am Rand:

  • Kapitel II und III (Daten aus vernetzten Produkten): Answely ist kein vernetztes Produkt und kein verbundener Dienst eines solchen Produkts.
  • Kapitel IV (missbräuchliche Vertragsklauseln, Art. 13): Unsere Nutzungsbedingungen schließen die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht aus (Ziffer 21.1) und hindern Sie nicht, Ihre eigenen Daten zu erhalten und zu nutzen.
  • Kapitel V (Daten für öffentliche Stellen bei außergewöhnlicher Notwendigkeit): Wir geben Daten nur auf ein rechtmäßiges, konkretes Verlangen heraus und informieren den betroffenen Kunden, soweit das Gesetz es erlaubt.

Personenbezogene Daten zuerst. Der Data Act verdrängt die DSGVO nicht. Für Daten Ihrer Besucher sind Sie verantwortlich, und wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Ihre eigenen Rechte als Person (Auskunft, Übertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO) beschreibt Auskunft und Löschung. Alles auf dieser Seite gilt innerhalb dieser Grenzen.

2. Wechsel weg von Answely (Art. 23 bis 27)

Sie können jederzeit wechseln, zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Lösung. Answely ist so gebaut, dass ein Ausstieg Ihre Website nicht beschädigt: Entfernen Sie das Skript answely.js, verschwindet die Antwortbox, und Ihre normale Suche funktioniert wie zuvor. Es gibt keine Inhalte, die nur bei uns liegen und ohne uns verloren wären – der Index besteht aus Ihren eigenen öffentlichen Seiten.

Entsprechend Art. 25 verpflichten wir uns zu Folgendem:

  • Kündigungsfrist. Ein bezahlter Tarif endet zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, bei monatlicher Zahlung also nach höchstens einem Monat. Bei jährlicher Zahlung können Sie im Konto unter „Abrechnung“ „Für einen Anbieterwechsel kündigen“ wählen: Das Abonnement endet dann spätestens zwei Monate nach Ihrer Erklärung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a), oder mit Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums, wenn dieser früher liegt. Bis dahin bleibt alles nutzbar, auch der Export; Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Endet das Abonnement dadurch vor dem Ende des bereits bezahlten Zeitraums, erstatten wir das im Voraus Gezahlte für die Zeit danach anteilig (Ziffer 9.9 der Nutzungsbedingungen); die Erstattung veranlassen wir von Hand über Stripe. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Konto während eines bezahlten Abonnements löschen (Ziffer 9.12 der Nutzungsbedingungen). Wir behalten uns vor, diese Regelung für künftige Abrechnungszeiträume mit einer Änderung der Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
  • Keine Löschung durch die Kündigung. Mit dem Ende des bezahlten Tarifs fällt Ihr Konto in den Tarif Free. Ihre Websites, Einstellungen und Rechnungen bleiben erhalten, und der Export bleibt möglich, bis Sie selbst das Konto löschen. Ein Zeitdruck für den Datenabruf entsteht dadurch nicht.
  • Übergangszeitraum. Wünschen Sie ausdrücklich einen Wechsel mit Unterstützung, bleibt der Dienst nach Wirksamwerden der Kündigung auf Verlangen bis zu 30 Tage im bisherigen Umfang nutzbar, damit Ihre neue Lösung parallel anlaufen kann. Ist das in dieser Zeit technisch nicht machbar, teilen wir Ihnen das binnen 14 Arbeitstagen nach Ihrem Wechselverlangen mit, nennen den Grund und verlängern den Zeitraum um die benötigte Zeit, höchstens auf sieben Monate. Im Übergangszeitraum läuft der bisherige Tarif ohne weiteres Entgelt weiter.
  • Abrufzeitraum. Nach dem Übergangszeitraum bleiben Ihre Daten mindestens 30 Tage abrufbar; da das Konto ohnehin im Tarif Free weiterbesteht, ist das ohne Ihr Zutun erfüllt.
  • Unterstützung. Fragen zum Wechsel beantworten wir über das Supportformular. Der Export steht ohne gesonderten Auftrag im Konto bereit (Abschnitt 3).
  • Löschung nach dem Wechsel. Löschen Sie das Konto, löschen wir sofort das Konto sowie Arbeitsbereiche ohne weitere Mitglieder samt ihren Websites und entfernen deren Index binnen 24 Stunden; Arbeitsbereiche mit weiteren Mitgliedern gehen samt Websites an ein Mitglied über – vorrangig an den am längsten beteiligten Administrator, sonst an das am längsten beteiligte Mitglied. Ausgenommen sind Rechnungen (5 Jahre, polnisches Steuerrecht) und der Nachweis Ihrer Zustimmung zu den Rechtstexten; Protokolle und Supportanfragen laufen nach den Fristen ab, die Auskunft und Löschung nennt. In unseren verschlüsselten ausgelagerten Kopien sind gelöschte Daten noch bis zu deren Ablauf enthalten (Tageskopien 7 Tage, Wochenkopien 364 Tage), vor der Übertragung höchstens 8 Tage unverschlüsselt auf einem Datenträger an unserem Server, und werden für nichts anderes verwendet; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
  • Keine Wechselentgelte. Wir berechnen nichts für Kündigung, Export oder Wechsel, auch nicht für den Übergangszeitraum, weder jetzt noch nach dem 12. Januar 2027, ab dem Art. 29 Wechselentgelte vollständig untersagt. Es gibt keine Entgelte für ausgehende Datenübertragung.
  • Keine Hindernisse. Keine Mindestlaufzeit über den bezahlten Zeitraum hinaus, kein eigenes Format für Ihre Daten, keine Strafe für den Weggang (Art. 23 und 27).

3. Exportierbare Daten und Formate (Art. 25 und 26)

Den Export finden Sie im Konto unter „Einstellungen → Ihre Daten“. Nach Eingabe Ihres Passworts laden Sie alles als eine JSON-Datei oder als ZIP mit einer CSV-Tabelle je Bereich und der vollständigen JSON-Datei daneben herunter. Aus Sicherheitsgründen geht das höchstens dreimal je Stunde. In den CSV-Tabellen werden Zellen, die ein Tabellenprogramm als Formel ausführen würde, mit einem vorangestellten Hochkomma entschärft; verschachtelte Angaben stehen als JSON in der Zelle.

KategorieFormatWeg
Konto, Firmenangaben, USt-Prüfung, Spracheinstellung, TarifJSON, CSVExport im Konto
Arbeitsbereiche und Ihre Rolle darinJSON, CSVExport im Konto
Websites mit Domain, Hosts, Nachweis, Status und vollständiger Konfiguration (Gestaltung, Texte, Bereiche, Aktionen, Prüffragen, Regeln)JSON, CSVExport im Konto, für Arbeitsbereiche, deren Eigentümer Sie sind
Verbrauch im laufenden Monat und Tageswerte der letzten Woche ohne InhaltJSON, CSVExport im Konto
Frageanalyse der letzten 90 Tage wie auf der Seite „Fragen“: Summen, Gruppen ab zwei Fragen (maskiert), Inhaltslücken, zitierte und schwache Seiten, Verlauf; keine einzelnen FragenJSON, CSVExport im Konto, sofern Fragen erfasst wurden
Zusatzpakete, Rechnungsdaten, WiderrufeJSON, CSVExport im Konto; Rechnungen selbst als PDF über den Link zu Stripe
Anmeldungen, Geräte, Aktivitäten, Seitenaufrufe im Konto, SupportanfragenJSON, CSVExport im Konto
Versendete E-Mails (Zeit, Empfänger, Betreff, Zweck, ohne Text)JSON, CSVExport im Konto
Zustimmungen zu Rechtstexten mit FassungJSON, CSVExport im Konto
FirmenlogoPNGim ZIP

Was nicht exportiert wird, und warum:

  • Der Index. Er besteht aus Abschnitten Ihrer eigenen öffentlichen Seiten und daraus berechneten Vektoren des Einbettungsmodells. Die Seiten haben Sie selbst; die Vektoren sind an unser Modell gebunden und für einen anderen Anbieter wertlos.
  • Dokumente aus der Push-Schnittstelle und der WordPress-Synchronisation. Sie liegen im Index und gehen deshalb ebenfalls nicht in den Export. Es sind Inhalte, die Ihr eigenes System an uns geschickt hat und dort weiter vorliegen. Einen eigenen Export der Push-Dokumente gibt es nicht.
  • Einzelne Fragen und Antworten. In der Grundeinstellung speichern wir sie nicht. Auch bei eingeschalteter Frageanalyse gehen nur Gruppen in den Export, nie einzelne Fragen.
  • Antworttest-Berichte, Freigabeberichte und Erfolgsmessung. Kurzlebige technische Berichte ohne Inhalte; die Definitionen (Prüffragen, Regeln) sind Teil der Konfiguration und werden exportiert. Die Summen der Erfolgsmessung zeigt das Konto, der Export enthält sie nicht.
  • Zahlungsmittel. Sie liegen bei Stripe und sind im Kundenportal von Stripe einsehbar.
  • Interne Angaben. Der interne Grund einer Sperre durch uns und Daten anderer Mitglieder eines Arbeitsbereichs (deren Namen und Adressen sind ihre Daten).

Funktionale Gleichwertigkeit (Art. 30 Abs. 1) ist eine Pflicht für Infrastrukturdienste und gilt für einen Softwaredienst wie Answely nicht. Die für uns geltende Pflicht, offene Schnittstellen bereitzustellen und den Export aller exportierbaren Daten in strukturierter, gängiger und maschinenlesbarer Form zu ermöglichen, erfüllen wir mit dem Export im Konto und den Schnittstellen in Abschnitt 5.

4. Rechtsordnung unserer Infrastruktur und Behördenzugriff (Art. 28 und 32)

  • Standort. Answely läuft auf eigener Hardware in Łódź, Polen: Website, Konto, Datenbanken und Antwort-Dienst auf einem eigenen Server, Sprachmodelle und Einbettung – unsere eigene KI, selbst gehostet – auf eigenen Servern im selben internen Netz. Zwischen Ihnen und uns steht kein Cloud- oder Hosting-Anbieter.
  • Ausgelagerte Kopien. Eine nächtliche Kopie der Datenbanken wird auf unserem Server verschlüsselt, bevor sie zu Google Cloud Storage in der Region Warschau (europe-central2) übertragen wird. Den Schlüssel hat nur der Betreiber. Vor der Übertragung liegt die Kopie (Abzüge aller Datenbanken des Servers und Dateikopie von /var/www samt Konfigurationsdateien) höchstens 8 Tage unverschlüsselt auf einem Datenträger an unserem Server in Łódź. Google ist dafür Unterauftragsverarbeiter; siehe Unterauftragsverarbeiter. Ein Zugriff von Behörden außerhalb der EU auf den Mutterkonzern von Google träfe nur verschlüsselte Blöcke, die ohne den Schlüssel nicht lesbar sind.
  • Zahlungen. Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) wickelt Zahlungen ab und übermittelt Abrechnungsdaten an Stripe, Inc. in den USA. Daten Ihrer Besucher erreichen Stripe nie.
  • E-Mail. Unsere E-Mails an Sie, auch der optionale Wissenslücken-Bericht mit Gruppen maskierter Fragen, und Ihre E-Mails an Adressen unter @answely.com laufen über Namecheap Private Email (Namecheap, Inc., USA), auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln. Namecheap ist außerdem Registrar und DNS-Anbieter von answely.com.
  • Anwendbares Recht. Unsere eigene Infrastruktur unterliegt polnischem Recht und dem Recht der Europäischen Union.
  • Ersuchen von Drittstaatsbehörden. Einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde eines Drittlands kommen wir nur nach, wenn sie auf eine internationale Übereinkunft gestützt ist (Art. 32 Abs. 2) oder die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 3 vorliegen. Wir prüfen jedes Ersuchen, geben nur das Nötigste heraus und informieren den betroffenen Kunden vorher, soweit das zulässig ist.
  • Schutzmaßnahmen. Verschlüsselung bei der Übertragung, verschlüsselte ausgelagerte Kopien, Zugangskontrolle mit Zwei-Faktor-Pflicht für Administratoren und Protokolle ohne Inhalte beschreiben die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ehrlich dazu: Die Datenbanken auf dem eigenen Server sind im Ruhezustand nicht verschlüsselt, ebenso wenig die Tageskopie vor der Übertragung.

5. Interoperabilität (Kapitel VIII)

Answely verwendet offene, dokumentierte Schnittstellen. Die Entwicklerdokumentation steht öffentlich unter answely.com/docs.

  • Such- und Antwortschnittstelle. JSON über HTTPS; Antworten werden als Server-Sent Events gestreamt. Sie können Antworten damit auch in eigene Oberflächen einbauen.
  • Push-Schnittstelle (ab Tarif Pro). Dokumente als JSON über HTTPS einspielen und wieder löschen, geschützt mit einem Token, das nur Sie kennen.
  • WordPress-Plugin. Synchronisiert veröffentlichte, öffentliche Inhalte über die Push-Schnittstelle; nichts daran ist an Answely gebunden, was Sie nicht auch selbst nachbauen könnten.
  • MCP-Suchzugang. Auf Wunsch stellt Answely eine reine Textsuche über das offene Model Context Protocol bereit, damit KI-Assistenten Ihrer Wahl Ihre öffentlichen Inhalte durchsuchen können.
  • Sprachmodell austauschbar. Intern spricht Answely das Sprachmodell über eine standardisierte Schnittstelle an. Das betrifft vor allem uns: Wir sind an keinen Modellanbieter gebunden. Für Sie bedeutet es, dass Ihre Konfiguration nicht von einem bestimmten Modell abhängt.
  • Export. JSON und CSV mit sprechenden Feldnamen; zum Lesen ist kein bestimmtes Werkzeug nötig.

Die harmonisierten Normen und gemeinsamen Spezifikationen für Datenverarbeitungsdienste übernehmen wir, sobald sie veröffentlicht sind.

6. Kontakt

Fragen zu Wechsel oder Export und Wechselverlangen richten Sie an das Supportformular oder an support@answely.com. Geht dabei etwas schief, gilt das Verfahren unter Reklamationen und Beschwerden.

Anbieter: LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, al. Tadeusza Kościuszki 80/82, lok. 301, 90-437 Łódź, Polen.

Version 1.0 – Stand 18.10.2026